Häufige Fragen

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

  • Die Vertragslaufzeit beträgt ein Monat. Sie können Ihre Meldeadresse oder Geschäftsadresse jeden Monat kündigen.

Können Sie überall Adressen vermitteln?

  • Leider nein. Wir bieten unseren Service für ganz Deutschland an. Es ist aber nicht möglich in jedem Winkel von Deutschland eine Adresse zu vermitteln.

Wo können Sie Adressen vermitteln?

  • Sehr viele Adressen befinden sich in größeren Städten oder Landkreisen mit vielen Einwohnern. In kleineren Dörfern sind eher selten Adressen verfügbar.

Wie kann ich meine Adresse bezahlen?

  • Der klassische Weg ist die Überweisung, also der Kauf auf Rechnung. Erst wenn Sie Ihre Adresse mitgeteilt bekommen und Ihre Rechnung erstellt ist, bezahlen Sie.

Gibt es weitere Zahlungsmöglichkeiten?

  • Ja. Wir arbeiten an verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten, um Ihnen ein besonders sicheres Einkaufserlebnis bieten zu können. Die aktuellen Zahlungsmöglichkeiten finden Sie unter „Versand & Zahlung" auf unserer Webseite.

Ich mache mir Sorgen um den Datenschutz?

  • Wir haben für unsere Kunden ein 100 % Datenschutz Versprechen. Das bedeutet, dass wir niemals Daten an Dritte weitergeben. Auch nicht an Behörden und andere staatliche Einrichtungen. Selbst wenn wir von einem Gericht dazu aufgefordert werden, wird dieser Aufforderung nicht entsprochen. Ihre Daten sind 100 % sicher.

Was passiert mit meinen Personen Daten?

  • Wenn Sie uns eine Anfrage senden, speichern wir Ihre Daten nur, bis Ihre Anfrage beantwortet ist. Danach werden Ihre Daten gelöscht. Sollte ein Vertragsverhältnis entstehen, werden Ihre Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vollständig gelöscht.

Mein Vermieter hat ein ausländisches Konto?

  • Einige Vermieter befinden sich im Ausland, zum Beispiel zum Studium, einem beruflichen Auslandsaufenthalt oder weil Sie nach dort ausgewandert sind. Sie können ohne Sorge auf diese Bankverbindungen überweisen. Jeder Vermieter wurde von uns sorgfältig geprüft.

Wer vermietet die Meldeadressen?

  • Das ist unterschiedlich. Oft sind es Menschen, die vorübergehend im Ausland sind und zum Beispiel einen Teil Ihrer Wohnung für diese Zeit untervermieten möchten. Immobiliengesellschaften, die leerstehende Eigentumswohnungen haben oder auch ältere Menschen, die sich mit der Vermietung etwas dazu verdienen möchten.

Alles mit Wohnungsgeberbestätigung?

  • Ja. Sie bekommen die wichtige Wohnungsgeberbestätigung im Original per Brief zugeschickt, weil manche Einwohnerämter nur Originale dieser Bescheinigung akzeptieren. Ihre Wohnungsgeberbestätigung ist unterschrieben und mit einem Firmenstempel versehen. Achten Sie bei Ihrer Bestellung auf eine korrekte Versandadresse, damit Sie die Wohnungsgeberbestätigung auch erreicht.